Private Krankenversicherung

Optimierungsbedarf? Beiträge senken, Leistungen erhalten

Für viele privat Krankenversicherte werden die Beiträge im Alter zu einer echten Belastung, nicht selten als Folge mangelhafter Planung und Vorsorge in früheren Lebensjahren.

Was die meisten Versicherten nicht kennen und die wenigsten Versicherer kundenorientiert kommunizieren, ist die gemäß § 204 Versicherungs­vertragsgesetz garantierte Möglichkeit für einen Wechsel innerhalb des Tarifwerks des aktuellen Versicherers (wenige Ausnahmen). Bei einem Tarifwechsel bleiben Altersrückstellungen erhalten. Das Recht auf Ausübung des Tarifwechsels ist unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand.

Da mit einem Tarifwechsel enorme Beitragsvorteile erzielt werden können, ohne auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen, haben die Versicherer aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse daran, Sie proaktiv und umfassend zu informieren.

Durch einen einfachen Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung sind jährliche Einsparungen von über 2.500 Euro möglich. In einigen Fällen können Versicherte zugleich Einsparungen und eine Erhöhung des Leistungsumfangs erreichen.

Junger Arzt mit Patientin im Gespräch

Tarifwechsel innerhalb der PKV

jährliche Einsparungen von über 2.500 Euro möglich

Alters­rück­stellungen

bleiben bei einem Tarifwechselerhalten.

Frau und Mann am Tablet

Deshalb ist eine Beratung unbedingt empfehlenswert

Es gibt mehr als 1.000 Tarife und Tarifkombinationen in der privaten Krankenversicherung.

Zwar sind die Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen, sobald Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen Vorschläge für Alternativen zu unterbreiten. Jedoch gibt es keine rechtliche Verpflichtung, Sie zu Ihrem größtmöglichen Vorteil zu beraten. Nicht selten werden Alternativen mit noch höheren Beiträgen oder unverhältnismäßig niedrigerem Leistungsniveau vorgeschlagen.

Sich als Verbraucher selbst einen Überblick zu verschaffen, ist alles andere als einfach und in jedem Fall extrem zeitaufwändig. Die Beratung durch einen unabhängigen PKV-Experten verschafft Ihnen Sicherheit, dass keine Sparpotenziale verborgen bleiben und Sie alle Ihnen wichtigen Behandlungen auch weiterhin in Anspruch nehmen können.

Illustration Laptop
Illustration Laptop Arzt

Welche Bedeutung haben Vorerkrankungen?

Vorerkrankungen, egal wie schwerwiegend und kostenintensiv, stehen einem Tarifwechsel grundsätzlich nicht im Wege. Dies garantiert § 204 des Versicherungs­vertragsgesetzes.

Für alternative Tarife, die höhere Leistungen aufweisen als der bestehende Tarif, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Allerdings kann der Versicherte auf diese Mehrleistungen verzichten und den Risikozuschlag abwenden. In den betreffenden Punkten bleiben die Leistungen im Falle eines Verzichts auf dem Niveau des aktuellen Tarifs.

Zwei Kollegen klatschen sich am

Für wen lohnt sich ein Tarifwechsel?

Nicht alle Personengruppen profitieren in gleichem Maße von einem Tarifwchsel. Je größer Ihr Eigenanteil am Beitrag ist, umso mehr profitieren Sie von der Reduzierung des Beitrages.

Selbständige (aktiv oder im Ruhestand) und Privatiers profitieren am meisten von einem Tarifwechsel, da diese in der Regel den gesamten Beitrag alleine tragen und somit jeder eingesparte Euro direkt dem Beitragszahler zugutekommt.
Die Beiträge für Angestellte werden bis zu 50% vom Arbeitgeber getragen. Von einer Reduzierung des Beitrages profitiert der Versicherungsnehmer daher in den meisten Fällen nur anteilig.

Allerdings ist der Anteil des Arbeitgebers auf 50% des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

Bei außergewöhnlich hohen Beiträgen können Angestellte fast im selben Umfang profitieren wie Selbständige und Privatiers.

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorabprüfung!

Rentner (ehemalige Angestellte) erhalten oftmals einen Beitragszuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt allerdings maximal 50% des aktuellen allgemeinen Beitragssatzes bezogen auf die Höhe der gesetzlichen Rente des Versicherten.

Der Zuschuss beträgt selten mehr als 200 €, was für viele Versicherte nicht einmal ein Drittel des Beitrages abdeckt.

Somit lohnt sich auch für ehemalige Angestellte eine Prüfung im oder kurz vor dem Rentenalter fast immer.

Die Krankheitskosten von Beamten werden in erster Linie durch den Dienstherrn getragen. Die Versicherungsverträge für Beamte sind lediglich sogenannte Restkostenversicherungen. Diese decken die Kosten zwischen der Grundversorgung und dem versicherten höheren Leistungsniveau. Die Beiträge für Beamte sind somit deutlich niedriger als die von anderen privat Krankenversicherten. Entsprechend geringer ist auch das Sparpotenzial. Zudem gibt es bei Restkostenversicherungen keine nennenswerte Tarifvielfalt.
Auch wenn für Sie aktuell kein Vorteil durch einen Tarifwechsel möglich sein sollte, kann es sich für Sie langfristig auszahlen, Bestandskunde bei KS Finanzpartner zu werden. Zum einen behalten wir die Beitragsentwicklungen fortlaufend im Blick, zum anderen kann insbesondere im Leistungsfall ein kompetenter und engagierter Makler wertvoll werden.

Diese Dokumente benötigen wir für die PKV Optimierung

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir wenige, aber unverzichtbare Dokumente.

Mit der Servicevereinbarung erteilen Sie den Auftrag, günstigere Alternativen zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz zu ermitteln und Ihnen diese zu präsentieren.

Die Servicevereinbarung beinhaltet u.a. die Regelung der Vergütung der Dienstleistung sowie einen kleinen Fragenkatalog (nur 5 einfache Fragen), der uns bei der Ermittlung geeigneter Alternativen als Orientierung dient.

Die Beiträge der geeigneten Alternativen können wir nur durch gezielte Anfragen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft in Erfahrung bringen. Diese Auskünfte erhalten wir jedoch nur, wenn wir eine hinreichend umfassende Vollmacht vorweisen können. Die Vollmacht kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Der aktuelle Nachtrag zum Versicherungsschein gibt Aufschluss über aktuell bestehende Tarife, die Höhe der Beiträge sowie ggf. bestehende Risikozuschläge oder vom Versicherer gewährte temporäre Gutschriften.

So verläuft Ihr Weg zum Tarifwechsel

Die Tarifwechselberatung verläuft nach einem transparenten Schema.

  • 1
    Analyse Ihrer aktuellen Situation
    Der erste Arbeitsschritt ist die Analyse Ihrer aktuellen privaten Krankenversicherung. Wir informieren Sie umgehend, falls von vornherein ersichtlich ist, dass bei Ihnen aktuell kein Optimierungspotenzial besteht.
  • 2
    Tarifanfrage
    Ergibt unsere Analyse, dass bei Ihrem Versicherer Tarife existieren, die besser zu Ihnen passen, fordern wir unter Verwendung der von Ihnen erteilten Vollmacht Berechnungen für die von uns ausgewählten Tarife an.
  • 3
    Auswertung
    Der aufwendigste und wertvollste Teil unserer Dienstleistung besteht in der Auswertung und grafischen Verarbeitung der vom Versicherer gelieferten Tarifberechnungen sowie der Gegegnüberstellung der relevanten Tarifleistungen Ihres aktuellen Tarifs und den von uns empfohlenen alternativen Tarifen.
  • 4
    Präsentation
    Ihr persönlicher Ansprechpartner präsentiert Ihnen ausführlich unsere Expertisen und geht auf alle Fragen ein, die im Laufe der Präsentation aufkommen. Infolge der Präsentation unserer Expertisen sind Sie in der Lage, eine qualifizierte Entscheidung zu treffen und den Tarifwechsel zu beantragen oder darauf zu verzichten.
  • 5
    Der Antragsprozess
    Wenn Sie sich für einen Tarifwechsel entschieden haben, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der benötigten Antragsunterlagen und leiten diese an die Versicherung weiter.

    Infolge des Antrages wird die Versicherungsgesellschaft entweder sofort einen neuen Nachtrag zum Versicherungsschein erstellen, welcher den Tarifwechsel dokumentiert, oder ggf. erforderliche Unterlagen zur Nachbearbeitung an uns übermitteln. Bei der Erledigung der erforderlichen Nachbearbeitungen unterstützen wir Sie selbstverständlich.

Was kostet die Dienstleistung?

Die Frage nach der Höhe der Kosten für Sie als Auftraggeber lässt sich aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet unterschiedlich beantworten.

Grundsätzlich gilt, dass wir den monatlichen Beitragsvorteil mit dem Faktor 12 als Honorar in Rechnung stellen.

Kaufmännisch betrachtet handelt es sich dabei zwar um eine Ausgabe, aber nicht um einen Aufwand. Die Höhe des Honorars ist direkt an die Höhe der Einsparung gebunden, weshalb der Tarifwechsel für Sie aufwandsneutral ist. Ab dem zweiten Jahr und in allen folgenden Jahren nach dem Tarifwechsel kommt der Beitragsvorteil allein Ihnen zu Gute.

Ohne vorher zu wissen, ob Sie einen unserer Vorschläge umsetzen werden, gehen wir mit einem erheblichen Zeit- und Personalaufwand in Vorleistung.

Sie können sich kostenlos alle Ihre Optionen präsentieren lassen, ohne jede Verpflichtung zur Umsetzung.

Wenn Sie sich gegen die Umsetzung eines unserer Vorschläge entscheiden, entsteht auch kein Honoraranspruch unsererseits. Wir profitieren nur, wenn auch Sie profitieren.

Je höher das Honorar, umso höher Ihr Beitragsvorteil, umso besser für Sie!

Da Beitragsreduzierungen für Versicherungsgesellschaften keinen wirtschaftlichen Vorteil darstellen, gibt es für diese Dienstleistung auch keine Provisionen.

Unsere Dienstleistung, welche einen großen Mehrwert für unsere Auftraggeber darstellt, kann nur in Form eines tragfähigen Geschäftsmodells erbracht werden.

Bitte bedenken Sie, dass der Makler oder Vertreter, der Ihren Vertrag vermittelt und damit auch eine attraktive Provision verdient hat, Sie bisher gar nicht oder möglicherweise nur unzureichend zu der Möglichkeit eines Tarifwechsels beraten hat.

Für Verträge, die wir selbst als Makler vermittelt haben, sind die fortlaufende Prüfung auf mögliche Sparpotenziale sowie ggf. die Umsetzung selbstverständlich kostenlos.