Vorabprüfung | Auftrag erteilen

Private Krankenversicherung

PKV Vertrags­optimierung

Den Auftrag für die Ermittlung günstiger Alternativen zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz können Sie uns mit nur wenigen Klicks weiter unten per Kontaktformular erteilen.

Diese Dokumente benötigen wir

Mit der Servicevereinbarung erteilen Sie den Auftrag, günstigere Alternativen zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz zu ermitteln und Ihnen diese zu präsentieren.

Die Servicevereinbarung beinhaltet u.a. die Regelung der Vergütung der Dienstleistung sowie einen kleinen Fragenkatalog (nur 5 einfache Fragen), der uns bei der Ermittlung geeigneter Alternativen als Orientierung dient.

Die Beiträge der geeigneten Alternativen können wir nur durch gezielte Anfragen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft in Erfahrung bringen. Diese Auskünfte erhalten wir jedoch nur, wenn wir eine hinreichend umfassende Vollmacht vorweisen können. Die Vollmacht kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Der aktuelle Nachtrag zum Versicherungsschein gibt Aufschluss über aktuell bestehende Tarife, die Höhe der Beiträge sowie ggf. bestehende Risikozuschläge oder vom Versicherer gewährte temporäre Gutschriften.

Wer ist Ihr Vertragspartner?

Wir optimieren nicht nur Ihre private Krankenversicherung, sondern auch die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Prozesse.

PKV-T, ein Service der ASSMANN Versicherungsmakler GmbH, stellt uns eine effiziente Plattform für verschiedene administrative Teilprozesse zur Verfügung. Dies ermöglicht uns die Konzentration auf die fachspezifischen Kernaspekte der Dienstleistung.

PKV-T ist Ihr Vertragspartner und wir bringen unsere Fachkenntnisse in die Kooperation ein.

KS Finanzpartner ist vom ersten bis zum letzten Schritt Ihr Ansprechpartner und Ratgeber.

Was kostet die Dienstleistung?

Die Frage nach der Höhe der Kosten für Sie als Auftraggeber lässt sich aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet unterschiedlich beantworten.

Grundsätzlich gilt, dass wir den monatlichen Beitragsvorteil mit dem Faktor 12 als Honorar in Rechnung stellen.

Kaufmännisch betrachtet handelt es sich dabei zwar um eine Ausgabe, aber nicht um einen Aufwand. Die Höhe des Honorars ist direkt an die Höhe der Einsparung gebunden, weshalb der Tarifwechsel für Sie weitgehend aufwandsneutral ist. Ab dem zweiten Jahr und in allen folgenden Jahren nach dem Tarifwechsel kommt der Beitragsvorteil allein Ihnen zu Gute.

Ohne vorher zu wissen, ob Sie einen unserer Vorschläge umsetzen werden, gehen wir mit einem erheblichen Zeit- und Personalaufwand in Vorleistung.

Sie können sich kostenlos alle Ihre Optionen präsentieren lassen, ohne jede Verpflichtung zur Umsetzung.

Wenn Sie sich gegen die Umsetzung eines unserer Vorschläge entscheiden, entsteht auch kein Honoraranspruch unsererseits. Wir profitieren nur, wenn auch Sie profitieren.

Je höher das Honorar, umso höher Ihr Beitragsvorteil, umso besser für Sie!

Da Beitragsreduzierungen für Versicherungsgesellschaften keinen wirtschaftlichen Vorteil darstellen, gibt es für diese Dienstleistung auch keine Provisionen.

Unsere Dienstleistung, welche einen großen Mehrwert für unsere Auftraggeber darstellt, kann nur in Form eines tragfähigen Geschäftsmodells erbracht werden.

Bitte bedenken Sie, dass der Makler oder Vertreter, der Ihren Vertrag vermittelt und damit auch eine attraktive Provision verdient hat, Sie bisher gar nicht oder möglicherweise nur unzureichend zu der Möglichkeit eines Tarifwechsels beraten hat.

Für Verträge, die wir selbst als Makler vermittelt haben, sind die fortlaufende Prüfung auf mögliche Sparpotenziale sowie ggf. die Umsetzung selbstverständlich inklusive.

Prüfung Ihrer privaten Krankenversicherung beauftragen

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    Welche PKV Verträge sollen wir für Sie auf Sparpotenzial prüfen?

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    Wichtiger Hinweis: Für nicht wählbare Gesellschaften kann die Dienstleistung nicht angeboten werden. Grund hierfür sind insbesondere fehlende Tarifalternativen bei den betreffenden Versicherern.

    Letzter Versicherungsschein

    Um für Sie als Makler tätig werden zu können, benötigen wir einen Maklervertrag, eine Maklervollmacht sowie eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung.

    Schlusserklärungen