Private Krankenversicherung

Schluss mit hohen Kosten – Wechseln lohnt sich!

Über 1.000 € monatlich müssen gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte als Höchstbeitrag für eine alles andere als umfassende Absicherung von Krankheitskosten entrichten.

Das sind mehr als 12.000 € pro Jahr, zuzüglich weiterer Kosten für Behandlungen, Medikamente und Materialien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden.

In der Privaten Krankenversicherung kann beispielsweise ein 30-jähriger Selbständiger schon ab rund 350 € im Monat einen umfassenden Versicherungsschutz erwerben, unter anderem mit bis zu 80% Zahnersatz, 1-Bettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie einem Krankentagegeld in Höhe von 100 € pro Tag bei längerer Krankheit.

Ärztin im Gespräch mit Patientin

Wechseln lohnt sich!

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und weitere Premium-Leistungen wie 1-Bettzimmer und Chefarztbehandlung.

Arzt Visite bei einem kleinen Mädchen

Für wen ist die private Krankenvericherung (PKV) geeignet?

In der PKV perfekt aufgehoben ist, wer bei Abschluss gesund ist, ein hohes Einkommen erzielt und auch seine Alterseinkünfte frühzeitig plant.

Gesundheitszustand

Der Antrag auf eine private Krankenversicherung ist mit Gesundheitsfragen verbunden, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, da ansonsten im Schadenfall die Leistungspflicht des Versicherers entfallen kann.

Geringfügige Vorerkrankungen können mit einem Risikozuschlag mitversichert werden.

Arzt
Illustration Mann im Sitzsack

Einkommenssituation

Trotz niedriger Einstiegsbeiträge ist die PKV nicht dazu geeignet, als Lösung für Einkommens- oder Liquiditätsprobleme verstanden zu werden.

Mit der Entscheidung für die PKV sollte unbedingt auch die Planung der zukünftigen Einkommenssituation verbunden sein. Bei entsprechender Vorsorge werden die Beiträge der PKV weder im Rentenalter noch bei Berufsunfähigkeit zur Belastung.

Gerne beraten wir Sie auch zu Fragen der Vermögens- und Vorsorgeplanung.

Chart mit %

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Der Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich prozentual nach der Höhe des Einkommens, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Der durchschnittliche Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt rund 20%. Die BBG liegt bei 5.175 € monatlichem Bruttoeinkommen (Stand 2024).

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt somit über 1.000 € monatlich.

Die Abrechnung von Behandlungen erfolgt direkt zwischen dem Arzt und der Krankenkasse.

Die zukünftige Entwicklung des Leistungsniveaus in der GKV ist ungewiss. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Erhalt des aktuellen Leistungsniveaus.

Für den Beitrag in der privaten Krankenversicherung sind Alter und Gesundheitszustand (bei Antragstellung) sowie der gewünschte Leistungsumfang entscheidend. Der Beitrag wird unabhängig vom Einkommen des Versicherten kalkuliert.

Die Abrechnung von Behandlungen erfolgt zwischen dem Arzt und Ihnen als Privatpatient. Sie reichen die Rechnungen an Ihre Versicherungsgesellschaft weiter und erhalten gemäß den Vertragsbedingungen eine Kostenerstattung.

Die PKV bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Sie entscheiden, wie Sie versichert sein möchten. Exklusive Leistungen wie Behandlungen durch Heilpraktiker, Erstattungen für Sehhilfen, Chefarztbehandlung und 1-Bettzimmer im Krankenhaus oder hochwertiger Zahnersatz sind in der privaten Krankenversicherung Selbstverständlichkeiten.

Vereinbarte Vertragsinhalte gelten für die gesamte Vertragdauer, was im Vergleich mit der GKV eine höhere Sicherheit hinsichtlich der Absicherung von Krankheitskosten bedeutet.

Voraussetzungen für die PKV

Privat versichern darf sich, wer die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt.

Selbständige, Freiberufler, Privatiers und Studenten erfüllen die Voraussetzungen grundsätzlich. Aber auch Angestellte, die mehr als 5.775 Euro (Stand 2024) im Monat verdienen. Beamte können den Teil der Krankheitskosten, der die Beihilfe des Dienstherrn übersteigt, privat absichern.

Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist, kann sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Der freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige oder Freiberufler muss den kompletten Beitragssatz selbst tragen, ggf. bis zum Höchstbeitrag von inzwischen über 1.000 € pro Monat.

Angestellte sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wer jedoch ein Gehalt bezieht, welches höher ist als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kann sich von der Pflicht zur Beitragszahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und sich stattdessen privat versichern. Die JAEG wird aktuell mit 5.775 € (Stand 2024) Monatsgehalt erreicht.

Privatiers und Studenten, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Für freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Einkommen gilt der gesetzliche Mindestbeitrag (239,20 € für Kinderlose, Stand 2024)

Die Krankheitskosten von Beamten werden in erster Linie durch den Dienstherrn getragen. Die sogenannte Beihilfe des Dienstherrn deckt lediglich die Kosten für die medizinisch notwendige Grundversorgung. Mit einer privaten Krankenversicherung können Beamte die Restkosten für Leistungen über die Grundversorgung hinaus absichern. Da lediglich das obere Ende der Gesundheitsversorgung versichert wird, zahlen Beamte deutlich geringere Beiträge als andere privat Krankenversicherte.

Versicherung von Kindern

Die Versicherungspflicht von Kindern hängt ab von der familiären Konstellation sowie ggf. von der Einkommensituation der Eltern.

Sind die leiblichen Eltern oder Adoptiveltern verheiratet, sind Kinder wie der Elternteil mit dem höheren Einkommen zu versichern. Ist dieser Elternteil gesetzlich versichert, können die Kinder im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Für die Kinder alleinerziehender Mütter oder unverheirateter Eltern gilt, dass Kinder wie die Mutter zu versichern sind. Ist die Mutter gesetzlich versichert, können die Kinder im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.